• Schriftmaterial

    Voraussetzungen für die Begutachtung

    1. März 2021

    Constantin Weber

    Die Materialgrundlage ist entscheidend. Nach Möglichkeit sollte zur Verfügung stehen:

    • das Original des fraglichen Schriftstücks oder die digitale Datei einer elektronisch erfassten Schreibleistung
    • in qualitativer und quantitativer Hinsicht ausreichendes Vergleichsmaterial
    • Informationen über die behaupteten, vermuteten oder tatsächlichen Entstehungsbedingungen

    Wir geben Ihnen gerne Hinweise, wie das Vergleichsmaterial in Ihrem konkreten Fall beschaffen sein sollte. In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen auch, sich bei der Recherche nach Vergleichsschriften unsere Liste Fundstellen für unbefangen entstandenes Vergleichsmaterial anzusehen.

    Liegt die fragliche Schreibleistung nicht mehr im Original vor oder steht nur wenig Vergleichsmaterial zur Verfügung, kann eine Begutachtung dennoch möglich sein. Wir beraten Sie gerne und bieten Vorprüfungen zum Schriftmaterial und weiteren Untersuchungsmöglichkeiten an.